ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

PDF zum Download

I. Allgemeines

  1. Die Entgegennahme und Ausführung aller Aufträge erfolgt unverbindlich unter Vorbehalt der Liefermöglichkeit. Die Auftragserteilung gilt gleichzeitig als Einverständniserklärung zu diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Warenlieferungen der Koanaa Healthcare GmbH (im Folgenden kurz "Koanaa"), auch wenn diese Lieferungen ohne Verwendung oder ausdrückliche Bezugnahme auf diese Liefer- und Zahlungsbedingungen erfolgen. Andere und/oder abweichende AGBs bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Koanaa.

II. Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend.
  2. Mit der Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
  3. Koanaa ist berechtigt, Bestellungen, insbesondere wenn sie das übliche Bestellvolumen des Käufers übersteigen, auch nur zum Teil anzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bestellungen des Käufers werden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Koanaa oder durch tatsächliche Lieferung oder Leistung angenommen. Handelt es sich um Arzneimittel erfolgt die Annahme unter den Einschränkungen von Absatz „III. Bezugsberechtigung“ dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen.

III. Bezugsberechtigung

  1. Koanaa liefert in Österreich Arzneispezialitäten nur an Bezugsberechtigte im Sinne des § 57 AMG.
  2. Koanaa liefert an Großhändler in Deutschland nur an Bezugsberechtigte im Sinne des §52a AMG.
  3. Koanaa liefert nach Deutschland nur an Apotheken die eine Approbation laut Apothekengesetz nachweisen. Dazu ist eine Fotokopie der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke gemäß § 1 ApoG vorzulegen.
  4. Bei Krankenhaus- und Krankenhaus versorgenden Apotheken ist eine Erlaubnis gemäß § 14 ApoG in Form einer Fotokopie vorzulegen. Der Käufer darf die bezogenen Arzneimittel nur im Rahmen seiner Versorgungsverträge an Krankenhäuser abgeben und insbesondere keine weitere Lieferung an andere Apotheken, Groß-, oder Zwischenhändler vornehmen.
  5. Sofern sich aus der Genehmigung die Laufzeit nicht ergibt, hat der Käufer die Laufzeit der Genehmigung durch andere Schriftstücke zu belegen.
  6. Der Käufer hat unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen, falls die Erlaubnis zum Betrieb erlischt oder die Genehmigung der zuständigen Behörde abgelaufen ist.

IV. Preisgestaltung und Zahlungsbedingungen

  1. Vollsortierten pharmazeutischen Großhändlern und Anstaltsapotheken wird der Depotabgabepreis (DAP), öffentlichen Apotheken und ärztlichen Hausapotheken wird der Apothekeneinstandspreis (AEP) in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und ohne jegliche Nebenleistungen. Für Lieferungen nach Deutschland gelten die der Informationsstelle für Arzneispezialitäten IFA GmbH (IFA) gemeldeten Preise, gegebenenfalls unter Berücksichtigung eventueller schriftlicher Vereinbarungen zwischen dem Käufer und uns.
  2. Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage netto ab Fakturendatum.
  3. Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen in der Höhe vom dann geltenden 3 Monats EURIBOR zuzüglich eines Aufschlags von 4 Prozentpunkten berechnet; dies unbeschadet allfälliger höherer Schadenersatzansprüche. Die Lieferung kann bei vorangegangenem Zahlungsverzug oder Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden von Bar- bzw. Vorauszahlungen abhängig gemacht werden.
  4. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises Eigentum von Koanaa und dürfen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang veräußert werden.
  5. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

V. Lieferbedingungen

Sämtliche Lieferungen erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, ab Lager und auf Gefahr des Empfängers. Der Kunde bzw. der von ihm beauftragte Spediteur (Frächter bzw. Lagerhalter) haftet für die Einhaltung der jeweils gültigen Lagerungsvorschriften. Für Warenlieferungen, die nicht „ab Werk“ (EXW, Incoterms 2010) erfolgen, bestimmt Koanaa das Transportmittel.

VI. Umtausch

  1. Mängelrügen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend gemacht werden. Offene Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach dem Liefertag zu rügen. Mängel, die sich erst später zeigen, sind unverzüglich, spätestens binnen 5 Werktagen nach Entdeckung des Mangels zu rügen. Andernfalls gilt der Mangel als genehmigt. Die Vermutung gemäß § 924 Satz 2 ABGB gilt nicht.
  2. Bei Feststellung von Produktionsmängeln erfolgt der Umtausch ohne Kostenberechnung.
  3. Kein Umtausch erfolgt, wenn Packungen bei der Lagerung unansehnlich geworden sind,- eine Arzneispezialität im Warenverzeichnis als „nicht lieferbar“ gekennzeichnet ist.

VII. Rücknahme

  1. Bei Zurückziehung der Zulassung oder Auflassung einer Arzneispezialität erfolgt eine Rücknahme bis 2 Monate nach erfolgter Streichung aus dem Warenverzeichnis. Die Rücknahme wird zum Fakturenwert der letzten Lieferung durchgeführt.
  2. Die Rücksendung von Arzneispezialitäten hat an das am Lieferschein ersichtliche Auslieferungslager zu erfolgen.
  3. Von einer Rücknahme ausgenommen sind nicht registrierte, auf Klinikanforderung gelieferte Ware; bei der Lagerung unansehnlich gewordene Packungen; im Warenverzeichnis als „nicht lieferbar“ gekennzeichnete Arzneispezialitäten; kostenlos abgegebene Packungen (z.B. Ärztemuster, klinische Versuchsmuster etc.).
  4. Bei Arzneispezialitäten, die 1 Monat vor oder 1 Monat nach Ablauf des Verfalldatums zurückgegeben werden, erstatten wir 80 % des Wertes auf Basis ApU. Voraussetzung ist der ordnungsgemäß ausgefüllte Retourwarenschein den sie bei unserem Customer Service anfordern können.
  5. Alle Arzneispezialitäten die zurückgesendet werden, müssen in einwandfreiem Zustand, ungeöffnet und dem gelieferten Originalzustand entsprechen.
  6. Der Retourwarentransport wird von Koanaa organisiert, bitte kontaktieren Sie hierfür unseren Customer Service.
  7. Den Customer Service erreichen Sie in Deutschland unter: +49 (0)511 936 89 014-10 und in Österreich unter: +43 (0)720 27 27 01-10

VIII. Rücknahme von Verpackungsmaterial

Koanaa erklärt rechtsverbindlich, dass alle in Verkehr gebrachten Verpackungen entpflichtet sind. Koanaa ist unter der Mitgliedsnummer 21431 Teilnehmer am ARA-System. Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial erfolgt nicht.

IX. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, Erfüllungsort

Gerichtsstand ist für beide Teile das sachlich zuständige österreichische Gericht in Wien. Bei allen sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich österreichisches Recht (unter Ausschluss IPR-rechtlicher Verweisungen und des UN-Kaufrechtes) anzuwenden.

X. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der auf Basis dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen geschlossenen Verträge unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

XI. Gültigkeit

Die vorstehenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ab 1. Jänner 2017.

Back to Top